Sportgeräte wie Skis, Skischuhe, Surfbretter, Schlittschuhe, Inline-Skates, Hometrainer etc. werden unter "sperrig" und "nicht sperrig" unterschieden. Sperrige Sportgeräte (die nicht in einen Kehrichtsack passen) müssen beim Kauf einer vergleichbaren Ware jeder Marke vom Hersteller/Händler zurückgenommen werden. Er kann ein Entgeld zu den Entsorgungskosten verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht und die Artikel müssen der Sperrgutsammlung mitgegeben werden.